Bundesagentur für Arbeit
Startseite   |  Kontakt   |  Impressum
www.arbeitsagentur.de
KURSNET Upload — Informationen Online

KURSNET Upload — Informationen Online

Informationen zum Pflichtfeld "Zertifizierer"

Was ist neu?

Ab dem 16.04.2010 muss bei der Kennzeichnung "Zulassung zur Förderung mit Bildungsgutschein" im Veranstaltungstermin beim zugeordneten Bildungsangebot ein gültiger Zertifizierer zugeordnet werden. Diese Zuordnungspflicht entspricht den geforderten Kriterien des geltenden Zulassungs- und Anerkennungsverfahrens.

Was haben Sie zu veranlassen?

Sofern Sie im XML-Katalog im Bereich CERTIFICATE den certstatus = 1 liefern, muss eine Zertifizierernummer zugeordnet werden. Die bisher zulässige optionale Angabe entfällt zum oben genannten Zeitpunkt. Die Liste der gültigen Zertifizierer und die Nummer finden Sie unter:

Zertifizierer.zip

Zur Prüfung ihrer Kataloge können Sie bereits Starterkit 1.5 verwenden. Dieses unterstützt u.a. bereits das neue Feld. Das Starterkit 1.5 finden Sie im Bereich

Download

Für Bildungsanbieter, die bisher die vollständige Zuordnung der Zertifizierer vornehmen bzw. keine Bildungsgutscheinauszeichnungen vornehmen, haben keinen Umstellungsaufwand.

Welche Auswirkungen hat die neue Pflichtfeldvalidierung?

Bei der Angabe "Zulassung zur Förderung mit Bildungsgutschein" in einem Veranstaltungstermin wird die Angabe eines Zertifzierers beim zugeordneten Bildungsangebot sowohl online als auch im XML-Upload-Verfahren Pflicht. Sofern kein Zertifizierer angegeben wurde aber im XML-Katalog der Wert certstatus=1 im geliefert wird, wird der gesamte Katalog im Upload abgewiesen. Bitte prüfen Sie ihre Kataloge mit dem Starterkit 1.5 auf diese Validierung.

Wo erhalte ich Informationen über Zulassungsbedingungen für Bildungsträger?

Sie möchten Ihre Bildungsangebote für die Förderung mit Bildungsgutschein zulassen? Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Zulassungsverfahren, Fachkundliche Stellen und Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Bildungsanbieter:

Zulassungsbedingungen

29  – Alle Angaben ohne Gewähr  –  ©  Bundesagentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de 29  - Alle Angaben ohne Gewähr -©  Bundesagentur für Arbeit